Eine Bürgerstiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen
Rechts. Ihre Gründung unterliegt den Gründungsvoraussetzungen
des Bürgerlichen Gesetzbuches und dem Stiftungsgesetz
des jeweiligen Bundeslandes, in dem die Stiftung ansässig
ist. Zwingende Voraussetzungen in allen Ländern sind das
Stiftungsgeschäft, die Satzung und die Anerkennung durch die
zuständige Stiftungsbehörde.
Das Stiftungsgeschäft
Unter dem Stiftungsgeschäft versteht man die Erklärung zur Errichtung einer Stiftung. Das Stiftungsgeschäft muss in Schriftform abgefasst und von dem Stifter oder den Stiftern eigenhändig unterschrieben sein. Einer notariellen Beurkundung bedarf es grundsätzlich nicht.
Notwendige Bestandteile des Stiftungsgeschäfts:
- die Erklärung, eine selbstständige Stiftung
- privaten Rechts zu errichten
- die Selbstverpflichtung, diese Stiftung mit
- einem bestimmten Vermögen auszustatten
- der Name der Stiftung
- der Sitz der Stiftung
- die Stiftungszwecke
- die Organe der Stiftung