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Antrag und Verleihung

Antrag ausfüllen

 

Das Gütesiegel wird an Bürgerstiftungen verliehen, deren Satzungen die "10 Merkmale einer Bürgerstiftung" erfüllen. Die Prüfung der Satzung einer Bürgerstiftung auf die "10 Merkmale" und die Entscheidung über die Vergabe des Gütesiegels erfolgt durch eine unabhängige Jury aus erfahrenen Bürgerstiftern und Bürgerstiftungsexperten.

 

Antrag

Das Bewerbungsverfahren ist unkompliziert: Einsendeschluss für den Antrag ist jeweils der 30. Juni des Jahres.

 

Bitte fügen Sie dem Antrag Folgendes bei:

  • eine Kopie Ihrer Satzung
  • eine Kopie des Stiftungsgeschäfts
  • eine Kopie der Anerkennungsurkunde
  • eine Kopie Ihres Jahres- oder Tätigkeitsberichtes
  • Kopien lokaler Medienberichte
  • namtentliche Aufstellung der Gremien

 

Das Gütesiegel wird auf formlosen Antrag einer Bürgerstiftung zeitlich befristet vom Arbeitskreis Bürgerstiftungen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen verliehen und hat für 2 Jahre Gültigkeit.

 

Es wird jährlich jeweils zum Tag der Bürgerstiftungen am 1. Oktober verliehen und gilt dann bis zum September des übernächsten Jahres. Die ersten 36 Bürgerstiftungen wurden im Oktober 2003 mit dem Gütesiegel ausgezeichnet. Die zwischenzeitliche Aberkennung bei gravierendem Missbrauch durch eine Bürgerstiftung bleibt vorbehalten. 

Verleihung des Gütesiegels

Gütesiegelübergabe
Feierliche Verleihung des Gütesiegels im Rahmen des Arbeitskreises Bürgerstiftungen in Leipzig, Oktober 2009

 

Das Gütesiegel wird im Rahmen des Arbeitskreistreffens Bürgerstiftungen im Herbst jedes Jahr feierlich übergeben.

 

Für diejenigen Bürgerstiftungen, die nicht zu den Treffen kommen könnnen, bietet die Initiative Bürgerstiftungen an, das Gütesiegel auf einer Veranstaltung der Bürgerstiftungen vor Ort öffentlichkeitswirksam zu überreichen.

 

Kontakt

Bild Gabriele Fleischer

Gabriele Fleischer

Projektassistenz

 

Tel.: (030) 89 79 47-90

Fax: (030) 89 79 47-91

 
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