Das Gütesiegel wird an Bürgerstiftungen verliehen, deren Satzungen die "10 Merkmale einer Bürgerstiftung" erfüllen. Die Prüfung der Satzung einer Bürgerstiftung auf die "10 Merkmale" und die Entscheidung über die Vergabe des Gütesiegels erfolgt durch eine unabhängige Jury aus erfahrenen Bürgerstiftern und Bürgerstiftungsexperten.
Antrag
Das Bewerbungsverfahren ist unkompliziert: Einsendeschluss für den Antrag ist jeweils der 30. Juni des Jahres.
Bitte fügen Sie dem Antrag Folgendes bei:
- eine Kopie Ihrer Satzung
- eine Kopie des Stiftungsgeschäfts
- eine Kopie der Anerkennungsurkunde
- eine Kopie Ihres Jahres- oder Tätigkeitsberichtes
- Kopien lokaler Medienberichte
- namtentliche Aufstellung der Gremien
Das Gütesiegel wird auf formlosen Antrag einer Bürgerstiftung zeitlich befristet vom Arbeitskreis Bürgerstiftungen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen verliehen und hat für 2 Jahre Gültigkeit.
Es wird jährlich jeweils zum Tag der Bürgerstiftungen am 1. Oktober verliehen und gilt dann bis zum September des übernächsten Jahres. Die ersten 36 Bürgerstiftungen wurden im Oktober 2003 mit dem Gütesiegel ausgezeichnet. Die zwischenzeitliche Aberkennung bei gravierendem Missbrauch durch eine Bürgerstiftung bleibt vorbehalten.