Die "10 Merkmale einer Bürgerstiftung", die der Arbeitskreis Bürgerstiftungen im Jahr 2000 formulierte, werden seither bei der Errichtung der meisten Bürgerstiftungen als Richtlinie herangezogen. Bürgerstiftungen, die in Satzung und Arbeitsweise diesen Merkmalen entsprechen, übergibt der Arbeitskreis am 1. Oktober, dem Tag der Bürgerstiftungen, das sogenannte Gütesiegel.