Bürgerstiftungen

Bürgerstiftung

Das Gründen einer Stiftung gehört in Deutschland bei vermögenden Personen glücklicherweise zu einer beliebten Form des sozialen Engagements. Durch die Gründung einer Stiftung gelingt es, das eigene Kapital gezielt für die Verbesserung einer bestimmten Situation einzusetzen. Und zwar über den Tod hinaus.

Mit einer Bürgerstiftung sieht es anders aus. Denn sie entsteht aufgrund des Bedürfnisses von Einwohnern einer bestimmten Stadt oder Region ihre Umgebung aktiv und positiv mitzugestalten. Aufgrund der knappen Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden sind viele Gelder und Fördertöpfe gedeckelt. Das bedeutet, dass für gesellschaftlich Sonderausgaben häufig nur geringe Mittel zur Verfügung stehen. Bei engagierten Bürgern entsteht dadurch das hilflose Gefühl des politischen Stillstandes. Und gerade dieses Gefühl gehört zu der Motivation, eine Bürgerstiftung zu gründen.

Wie sieht die Organisation von deutschen Bürgerstiftungen aus?

Deutsche Bürgerstiftungen entstehen aufgrund des Zusammenschlusses mehrerer Stifter. Eben engagierte Bürger, die freies Kapital in den Grundstock der Stiftung einzahlen. Hier liegt auch der große Unterschied zur rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts. Das Stiftungskapital der Bürgerstiftungen beläuft sich in etwas mehr als 50 Prozent der Gründungen auf weniger als 100.000 Euro. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen erhob diese Daten in einer Umfrage im Jahr 2017. In der gleichen Befragung stellte der Verband fest, dass die Höhe der Zustiftungen bei 16,4 Prozent der befragten Bürgerstiftungen im Millionenbereich liegt.

Hier liegen auch die typischen Merkmale einer Bürgerstiftung:

  • Eine Bürgerstiftung entsteht durch den Zusammenschluss mehrerer Bürger einer räumlich begrenzten Region.
  • Die Stifter schließen sich zur Förderung der Region zusammen und stemmen gemeinsam das Stiftungskapital.
  • Absehbare Zustiftungen zur Erhöhung des Stiftungskapitals sind Voraussetzung für die Genehmigung von Bürgerstiftungen.

Bürgerstiftungen müssen ebenso wie andere rechtsfähige Stiftungen von der Stiftungsaufsicht des jeweiligen Bundeslandes genehmigt werden.

Die Organe einer Bürgerstiftung

Der Aufbau einer Bürgerstiftung ähnelt im Grunde genommen der typischen Organisation eines Vereins. Die Leitung liegt in den Händen eines Stiftungsvorstandes, der von einem Expertenteam kontrolliert wird. In dem Expertenteam engagieren sich aktive Bürger und Teilnehmer der Bürgerstiftung, die den Stiftungszweck möglichst zielführend und mit dem notwendigen Fachwissen umsetzen können.

Mit der Beteiligung aller Stifter schaffen die Verantwortlichen einer Bürgerstiftung ein weiteres Organ, die Stiftungsversammlung. Durch die direkte Weitergabe von wichtigen Entscheidungen und Informationen erreicht die Bürgerstiftung eine breite Basis. Die Zustimmung und Anteilnahme liegt dadurch höher und erreicht eine breitere Öffentlichkeit.

Tipps für die Gründung einer Bürgerstiftung:

  • Großinvestoren setzen sich gerne für die Belange ihrer Region ein. Mit der aktiven Beteiligung von Unternehmern entsteht schnell ein hohes Stiftungskapital.
  • Die Zusammensetzung des Expertenteams unter Beteiligung wichtiger Entscheidungsträger schafft Handlungsfähigkeit.
  • Der Stiftungszweck sollte gut überlegt sein. Daran orientiert sich die Tätigkeit der Stiftungsorgane.
  • Spenden lassen sich direkt für den Stiftungszweck einsetzen. Zustiftungen fließen dem Kapitalgrundstock der Stiftung zu.

Welche Rechtsform besitzt eine Bürgerstiftung?

Die Bürgerstiftung unterliegt in der Rechtsform den gleichen Voraussetzungen wie die rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts. Damit muss sie von der Stiftungsaufsicht genehmigt werden. Die Gemeinnützigkeit und damit die steuerliche Situation erkennt das Finanzamt an. Damit ist sie ebenso eine Form der Altersvorsorge.

Übrigens: Denken Sie außerdem daran, dass Sie je nach Rechtsform die eine oder andere Versicherung für Ihre Stiftung benötigen.

Muss eine Bürgerstiftung Steuern zahlen?

Bürgerstiftungen entstehen aus dem Bedürfnis heraus, sich in der eigenen Region gesellschaftlich zu engagieren. In der Regel sind sie gemeinnützig. Dadurch übernehmen sie in vielen Fällen Aufgaben, für die politische Institutionen dankbar sind. Aus diesem Grund zahlen gemeinnützige Organisationen, darunter auch die Bürgerstiftung, im Allgemeinen keine Steuern. Auch die Spende oder Zustiftung an eine Bürgerstiftung lässt sich steuerlich geltend machen. Ob im Falle eines Erbes für die Übertragung der Stiftung eine sogenannte Erbschaftssteuer fällig wird, erfahren Sie hier.

Das Gütesiegel des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen

Bürgerstiftungen stellen ein großartiges Instrument politischer Gestaltungsmöglichkeit engagierter Bürger dar. Als Anreiz für hochwertige Stiftungsarbeit vergibt der Bundesverband Deutscher Stiftungen ein Gütesiegel. Bürgerstiftungen, die dieses Gütesiegel erhalten möchten, müssen 10 Merkmale erfüllen. Die Kontrolle und Vergabe des Gütesiegels erfolgt durch den Bundesverband Deutscher Stiftungen. Das Gütesiegel wird für die Dauer von zwei Jahren erteilt.

Die zehn Merkmale sind:

  1. Selbstbestimmte Bürger stärken durch ihr gemeinnütziges Engagement die Allgemeinheit.
  2. Gleichberechtigung aller Beteiligten ist Grundvoraussetzung für die Arbeit einer Bürgerstiftung. Einflüsse aus Politik, Wirtschaft und Konfession sind ausdrücklich unerwünscht.
  3. Die Finanzierung erfolgt nicht etwa durch einen Kredit sondern über den fortlaufenden Aufbau von Stiftungskapital. Zuwendungen können in Form von Zustiftungen oder Spenden geleistet werden. Die Bildung von Unterstiftungen und Fonds sind möglich.
  4. Die Bürgerstiftung stellt eine Form der Bürgerbeteiligung an gesellschaftlichen Aufgaben dar.
  5. Die Vernetzung und Koordination von unterschiedlichen Gruppierungen in einer Region kann zu den Aufgaben einer Bürgerstiftung gehören.
  6. Die Bürgerstiftung ist dann sinnvoll, wenn sich aufgrund einer gezielten Initiative mehrere Bürger zusammen schließen.
  7. Wichtig ist die regionale Wirksamkeit der Bürgerstiftung. Der Stiftungszweck bezieht sich auf ein geografisch begrenztes Gebiet.
  8. Die Definition des Stiftungszweckes umfasst mehrere Bereiche. Soziale und kulturelle Belange ebenso wie Jugend und Bildung, Natur und Umweltschutz sowie die Förderung des Denkmalschutzes. Die innovative Förderung der genannten Themenbereiche macht die Bürgerstiftung zum Erfolgsfaktor.
  9. Voraussetzung für die erfolgreiche Arbeit einer Bürgerstiftung ist eine positive und informative Öffentlichkeitsarbeit. Dadurch steigt die Akzeptanz und Unterstützung in der Bevölkerung.
  10. Transparenz, Gleichberechtigung und aktive Mitarbeit der Bürger sind Grundvoraussetzungen für die Effektivität einer Bürgerstiftung.

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